KN-Code 87045210ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 87045210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 87045210 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 87045210
87045210 bezeichnet „ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 0037/17, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 87045210 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 87045210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
87045210 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 870452 („mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 87045210 erfasst speziell „ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt“.
Die Einreihung 87045210 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.