Unterposition 870540Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 870540 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8705 („Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 870540 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 870540 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 870540
870540 bezeichnet „Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)“, eine Einreihung innerhalb der Position 8705 („Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Für 870540 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
870540 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8705 („Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 870540 erfasst speziell „Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)“.
Die Einreihung 870540 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.