Position 8706Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen|8701|bis 8705, mit Motor
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8706 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 87 („Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8706 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,5 % und 19 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8706
8706 bezeichnet „Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8706 umfasst 4 Untercodes, darunter „für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704“, „andere“ und „für Kraftfahrzeuge der Position 8703“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,5 % und 19 %.
Die Einreihung 8706 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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