Position 8707Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen|8701|bis 8705
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8707 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 87 („Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8707 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8707
8707 bezeichnet „Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8707 umfasst 2 Untercodes, darunter „für Kraftfahrzeuge der Position 8703“ und „andere“.
Die Einreihung 8707 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.