Zolltarifnummer 8708502018Gelenkwelle für die Drehmomentübertragung vom Getriebe zur Hinterachse, aus: -zwei Kardanwellen, -einem universellem Zentralgelenk, -einem Zentrallager mit Aufhängung in einer Kunststoffabdeckung, -einem Universalgelenk an beiden Enden der Welle, -Gleit-, Rohr- und Endgabeln, -einer Länge von 1,4 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,4 m, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
Gültig seit 01.07.2023
Die Zolltarifnummer 8708502018 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8708502018 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8708502018
8708502018 bezeichnet „Gelenkwelle für die Drehmomentübertragung vom Getriebe zur Hinterachse, aus: -zwei Kardanwellen, -einem universellem Zentralgelenk, -einem Zentrallager mit Aufhängung in einer Kunststoffabdeckung, -einem Universalgelenk an beiden Enden der Welle, -Gleit-, Rohr- und Endgabeln, -einer Länge von 1,4 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,4 m, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“, eine Einreihung innerhalb der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8708502018 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8708502018 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8708502018 ist einer von 11 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87085020 („für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm$3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm$3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8708502018 erfasst speziell „Gelenkwelle für die Drehmomentübertragung vom Getriebe zur Hinterachse, aus: -zwei Kardanwellen, -einem universellem Zentralgelenk, -einem Zentrallager mit Aufhängung in einer Kunststoffabdeckung, -einem Universalgelenk an beiden Enden der Welle, -Gleit-, Rohr- und Endgabeln, -einer Länge von 1,4 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,4 m, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“.
Die Einreihung 8708502018 ist im TARIC seit dem 01.07.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.