Zolltarifnummer 8708509910einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit -|einer Länge von 1|m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2|m, -|einem Gewicht von 6|kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9|kg
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 8708509910 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8708509910
8708509910 bezeichnet „einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit - einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m, - einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg“, eine Einreihung innerhalb der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Für 8708509910 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8708509910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8708509910 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87085099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8708509910 erfasst speziell „einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit - einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m, - einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg“.
Die Einreihung 8708509910 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.