Zolltarifnummer 8708509950Innengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (Tripodenglocke) mit: -einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,0 mm, -3 kalt kalibrierten Rollenführungen mit einem Durchmesser von 29,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,2 mm, -einer externen Keilwelle mit 21 oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 Zähnen, -geschmiedet, gedreht, gerollt und gehärtet
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 8708509950 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8708509950 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8708509950
8708509950 bezeichnet „Innengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (Tripodenglocke) mit: -einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,0 mm, -3 kalt kalibrierten Rollenführungen mit einem Durchmesser von 29,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,2 mm, -einer externen Keilwelle mit 21 oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 Zähnen, -geschmiedet, gedreht, gerollt und gehärtet“, eine Einreihung innerhalb der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8708509950 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8708509950 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87085099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8708509950 erfasst speziell „Innengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (Tripodenglocke) mit: -einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,0 mm, -3 kalt kalibrierten Rollenführungen mit einem Durchmesser von 29,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,2 mm, -einer externen Keilwelle mit 21 oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 Zähnen, -geschmiedet, gedreht, gerollt und gehärtet“.
Die Einreihung 8708509950 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.