Zolltarifnummer 8708949920Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8708949920 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8708949920 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8708949920
8708949920 bezeichnet „Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8708949920 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8708949920 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8708949920 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87089499 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8708949920 erfasst speziell „Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit: -einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr, -einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20), -zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH), -einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm, -eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung, -zwei Kardangelenken an beiden Seiten, -einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen“.
Die Einreihung 8708949920 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.