Zolltarifnummer 8708949930Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit: -einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm, -einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm, -einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm, -einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm, -einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm, -auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8708949930 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8708949930 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8708949930
8708949930 bezeichnet „Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit: -einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm, -einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm, -einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm, -einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm, -einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm, -auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8708 („Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8708949930 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8708949930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8708949930 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87089499 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8708949930 erfasst speziell „Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit: -einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm, -einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm, -einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm, -einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm, -einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm, -auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen“.
Die Einreihung 8708949930 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.