Position 8711Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8711 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 87 („Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8711 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 8 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 871110 | mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50|cm$3|oder weniger |
| 871120 | mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50|cm$3|bis 250|cm$3 |
| 871130 | mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250|cm$3|bis 500|cm$3 |
| 871140 | mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500|cm$3|bis 800|cm$3 |
| 871150 | mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800|cm$3 |
| 871160 | mit Elektromotor angetrieben |
| 871190 | andere |
Häufige Fragen zu 8711
8711 bezeichnet „Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8711 umfasst 7 Untercodes, darunter „mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm$3 oder weniger“, „mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm$3 bis 250 cm$3“ und „mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm$3 bis 500 cm$3“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 8 %.
Die Einreihung 8711 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.