Position 8713Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8713 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 87 („Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8713 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8713
8713 bezeichnet „Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8713 umfasst 2 Untercodes, darunter „ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung“ und „andere“.
Die Einreihung 8713 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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