KN-Code 87141030Räder sowie Teile davon und Zubehör
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 87141030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 87141030 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 87141030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 87141030
87141030 bezeichnet „Räder sowie Teile davon und Zubehör“, eine Einreihung innerhalb der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Für 87141030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
87141030 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 871410 („für Krafträder (einschließlich Mopeds)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 87141030 erfasst speziell „Räder sowie Teile davon und Zubehör“.
Die Einreihung 87141030 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.