Unterposition 871420für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 871420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 871420 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 871420
871420 bezeichnet „für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte“, eine Einreihung innerhalb der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 871420 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
871420 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 871420 erfasst speziell „für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte“.
Die Einreihung 871420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.