Zolltarifnummer 8714911021aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)
Gültig seit 01.07.2013
Die Zolltarifnummer 8714911021 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to end-use provisions
Herkunft: China
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (siehe Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des RATES (ABl. L 269 vom 10. 10. 2013, S. 1)). Die Regeln für die Kontrolle der besonderen Verwendung (Artikel 254 der Verordnung (EWG) Nr. 952/13 gelten sinngemäß.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8714911021 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8714911021
8714911021 bezeichnet „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“, eine Einreihung innerhalb der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092668. Rechtsgrundlage: Regulation 2614/25 und Regulation 0088/97.
Für 8714911021 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8714911021 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8714911021 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8714911021 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87149110 („Rahmen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8714911021 erfasst speziell „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“.
Die Einreihung 8714911021 ist im TARIC seit dem 01.07.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.