Zolltarifnummer 8714913035Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 8714913035 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8714913035 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8714913035
8714913035 bezeichnet „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)“, eine Einreihung innerhalb der Position 8714 („Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-dumping/countervailing duty - Pending collection“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-dumping/countervailing review“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25, Decision 0022/06, Draft 0303/06 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8714913035 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und China.
Für 8714913035 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8714913035 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87149130 („Vorderradgabeln“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8714913035 erfasst speziell „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)“.
Die Einreihung 8714913035 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.