Unterposition 871680andere Fahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 871680 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Lufttüchtigkeit
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C119Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Libyen
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert, um zur Abwehr von Angreifern Stromstöße abgeben zu können.
Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschließlich Baumaschinen mit ballistischem Schutz.
Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen.
Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen.
Bestandteile der in den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen. (siehe den Anhang der entsprechenden Gesetzgebung mit der Liste der Geräte, die zur internen Repression verwendet werden könnten) Anmerkung 1: Nummer 3 erfasst nicht Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für Zwecke der Brandbekämpfung. Anmerkung 2: In Nummer 3.5 schließt der Begriff „Fahrzeuge“ Anhänger ein.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 871680
871680 bezeichnet „andere Fahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Airworthiness tariff suspension“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 2658/87, Regulation 1517/18 u. a.
Für 871680 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 871680 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung erforderlich sein.
Für 871680 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
871680 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 871680 erfasst speziell „andere Fahrzeuge“.
Die Einreihung 871680 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.