Zolltarifnummer 8716909015mit Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121
Gültig seit 08.05.2018
Die Zolltarifnummer 8716909015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8716909015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8716909015
8716909015 bezeichnet „mit Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121“, eine Einreihung innerhalb der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0112/23.
Für 8716909015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8716909015 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 87169090 („andere Teile“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8716909015 erfasst speziell „mit Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121“.
Die Einreihung 8716909015 ist im TARIC seit dem 08.05.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.