Unterposition 880211mit einem Leergewicht von 2|000|kg oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 880211 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8802 („Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880211 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8802110010 | zivile |
| 8802110090 | andere |
Häufige Fragen zu 880211
880211 bezeichnet „mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 8802 („Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880211 umfasst 2 Untercodes, darunter „zivile“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7,5 %.
Die Einreihung 880211 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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