Kapitel 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
Gültig seit 31.12.1971
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8801 | Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge |
| 8802 | Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position|8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge |
| 8804 | Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör |
| 8805 | Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon |
| 8806 | Unbemannte Luftfahrzeuge |
| 8807 | Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806 |
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