Unterposition 880260Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 880260 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8802 („Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 880260 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,2 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 880260
880260 bezeichnet „Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8802 („Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
880260 umfasst 3 Untercodes, darunter „Telekommunikationssatelliten“, „andere“ und „Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,2 %.
Die Einreihung 880260 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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