KN-Code 89020010für die Seeschifffahrt
Gültig seit 01.01.2011
Die Zolltarifnummer 89020010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8902 („Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 89020010
89020010 bezeichnet „für die Seeschifffahrt“, eine Einreihung innerhalb der Position 8902 („Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0861/10.
Für 89020010 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
89020010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8902 („Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 89020010 erfasst speziell „für die Seeschifffahrt“.
Die Einreihung 89020010 ist im TARIC seit dem 01.01.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.