Position 8904Schlepper und Schubschiffe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8904 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 89 („Wasserfahrzeuge und Schwimmende Vorrichtungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8904 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8904
8904 bezeichnet „Schlepper und Schubschiffe“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8904 umfasst 3 Untercodes, darunter „Schlepper“, „für die Seeschifffahrt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 8904 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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