KN-Code 89040010Schlepper
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 89040010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8904 („Schlepper und Schubschiffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 89040010
89040010 bezeichnet „Schlepper“, eine Einreihung innerhalb der Position 8904 („Schlepper und Schubschiffe“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 89040010 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
89040010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8904 („Schlepper und Schubschiffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 89040010 erfasst speziell „Schlepper“.
Die Einreihung 89040010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.