Position 8905Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8905 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 89 („Wasserfahrzeuge und Schwimmende Vorrichtungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8905 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8905
8905 bezeichnet „Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8905 umfasst 3 Untercodes, darunter „Schwimmbagger“, „schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 8905 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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