Unterposition 890590andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 890590 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8905 („Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Unterposition bündelt 890590 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 890590
890590 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8905 („Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
890590 umfasst 2 Untercodes, darunter „für die Seeschifffahrt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 1,7 %.
Die Einreihung 890590 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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