Unterposition 900390Teile
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 900390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 900390 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9003900020 | Teile von Brillenfassungen einschließlich -|Brillenbügeln, -|Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und -|Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art, aus einer Titanlegierung |
| 9003900090 | andere |
Häufige Fragen zu 900390
900390 bezeichnet „Teile“, eine Einreihung innerhalb der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
900390 umfasst 2 Untercodes, darunter „Teile von Brillenfassungen einschließlich - Brillenbügeln, - Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und - Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art, aus einer Titanlegierung“ und „andere“.
Die Einreihung 900390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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