Zolltarifnummer 9003900020Teile von Brillenfassungen einschließlich -|Brillenbügeln, -|Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und -|Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art, aus einer Titanlegierung
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 9003900020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9003900020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9003900020
9003900020 bezeichnet „Teile von Brillenfassungen einschließlich - Brillenbügeln, - Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und - Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art, aus einer Titanlegierung“, eine Einreihung innerhalb der Position 9003 („Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 9003900020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9003900020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 900390 („Teile“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 9003900020 erfasst speziell „Teile von Brillenfassungen einschließlich - Brillenbügeln, - Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und - Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art, aus einer Titanlegierung“.
Die Einreihung 9003900020 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.