Unterposition 900410Sonnenbrillen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 900410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9004 („Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 900410 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 900410
900410 bezeichnet „Sonnenbrillen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9004 („Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
900410 umfasst 3 Untercodes, darunter „mit optisch bearbeiteten Gläsern“, „mit Brillengläsern aus Kunststoffen“ und „andere“.
Die Einreihung 900410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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