KN-Code 90041010mit optisch bearbeiteten Gläsern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 90041010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9004 („Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 90041010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 90041010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 90041010
90041010 bezeichnet „mit optisch bearbeiteten Gläsern“, eine Einreihung innerhalb der Position 9004 („Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Für 90041010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
90041010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 900410 („Sonnenbrillen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 90041010 erfasst speziell „mit optisch bearbeiteten Gläsern“.
Die Einreihung 90041010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.