Unterposition 901310Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels|90|oder des Abschnitts|XVI

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 901310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9013 („Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901310 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
90131010Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90|oder des Abschnitts XVI
90131090andere

Häufige Fragen zu 901310

Disclaimer

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