Unterposition 901380andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 901380 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9013 („Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901380 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 901380
901380 bezeichnet „andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte“, eine Einreihung innerhalb der Position 9013 („Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
901380 umfasst 2 Untercodes, darunter „passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.
Die Einreihung 901380 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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