Position 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9018 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 90 („Optische, Fotografische oder Kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; Medizinische und Chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für Diese Instrumente, Apparate und Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9018 insgesamt 13 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 901811 | Elektrokardiografen |
| 901812 | Ultraschalldiagnosegeräte |
| 901813 | Magnetresonanzgeräte |
| 901814 | Szintigrafiegeräte |
| 901819 | andere |
| 901820 | Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte |
| 901831 | Spritzen, auch mit Nadeln |
| 901832 | Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln |
| 901839 | andere |
| 901841 | Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel |
| 901849 | andere |
| 901850 | andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte |
| 901890 | andere Instrumente, Apparate und Geräte |
Häufige Fragen zu 9018
9018 bezeichnet „Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9018 umfasst 13 Untercodes, darunter „Elektrokardiografen“, „Ultraschalldiagnosegeräte“ und „Magnetresonanzgeräte“ u. a.
Die Einreihung 9018 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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