Position 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9018
Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe

Die Zolltarifnummer 9018 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 90 („Optische, Fotografische oder Kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; Medizinische und Chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für Diese Instrumente, Apparate und Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9018 insgesamt 13 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
901811Elektrokardiografen
901812Ultraschalldiagnosegeräte
901813Magnetresonanzgeräte
901814Szintigrafiegeräte
901819andere
901820Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte
901831Spritzen, auch mit Nadeln
901832Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln
901839andere
901841Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel
901849andere
901850andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
901890andere Instrumente, Apparate und Geräte

Häufige Fragen zu 9018

Disclaimer

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