Unterposition 901819andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 901819 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9018 („Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 901819 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 901819
901819 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9018 („Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
901819 umfasst 2 Untercodes, darunter „Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern“ und „andere“.
Die Einreihung 901819 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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