Unterposition 902990Teile und Zubehör
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 902990 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 902990 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,2 % und 2,2 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9029900010 | für Tourenzähler, Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, für zivile Luftfahrzeuge |
| 9029900050 | Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 |
| 9029900090 | andere |
Häufige Fragen zu 902990
902990 bezeichnet „Teile und Zubehör“, eine Einreihung innerhalb der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
902990 umfasst 3 Untercodes, darunter „für Tourenzähler, Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, für zivile Luftfahrzeuge“, „Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,2 % und 2,2 %.
Die Einreihung 902990 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.