Zolltarifnummer 9029900050Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 9029900050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,2%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9029900050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9029900050
9029900050 bezeichnet „Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“, eine Einreihung innerhalb der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092034. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25, Regulation 2283/21, Regulation 2658/87 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 9029900050 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 9029900050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9029900050 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 902990 („Teile und Zubehör“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 9029900050 erfasst speziell „Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“.
Die Einreihung 9029900050 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.