Position 9104Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9104 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9104 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 3,7 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9104000010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 9104000090 | andere |
Häufige Fragen zu 9104
9104 bezeichnet „Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9104 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 3,7 %.
Die Einreihung 9104 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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