Kapitel 91UHRMACHERWAREN
Gültig seit 31.12.1971
UHRMACHERWAREN
Die Zolltarifnummer 91 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Kapitel bündelt 91 insgesamt 14 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 6 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9101 | Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
| 9102 | Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position|9101 |
| 9103 | Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position|9101, 9102|oder 9104 |
| 9104 | Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge |
| 9105 | Andere Uhren |
| 9106 | Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.|B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren) |
| 9107 | Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor |
| 9108 | Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt |
| 9109 | Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt |
| 9110 | Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke |
| 9111 | Gehäuse für Uhren der Position|9101|oder 9102, Teile davon |
| 9112 | Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon |
| 9113 | Uhrarmbänder und Teile davon |
| 9114 | Andere Uhrenteile |
Häufige Fragen zu 91
91 bezeichnet „Uhrmacherwaren“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
91 umfasst 14 Untercodes, darunter „Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“, „Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101“ und „Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 6 %.
Die Einreihung 91 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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