Position 9106Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.|B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9106
Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.|B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)

Die Zolltarifnummer 9106 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9106 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
910610Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren
910690andere

Häufige Fragen zu 9106

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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