Position 9107Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9107 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9107 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9107000010 | Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk, zur Verwendung in automatischen Systemen, für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 9107000090 | andere |
Häufige Fragen zu 9107
9107 bezeichnet „Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9107 umfasst 2 Untercodes, darunter „Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk, zur Verwendung in automatischen Systemen, für bestimmte Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 9107 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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