Position 9108Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9108 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9108 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9108
9108 bezeichnet „Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9108 umfasst 5 Untercodes, darunter „nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige“, „nur mit optoelektronischer Anzeige“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 5 %.
Die Einreihung 9108 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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