Unterposition 910990andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 910990 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9109 („Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 910990 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9109900010 | mit einer Breite oder einem Durchmesser von|50|mm oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge |
| 9109900090 | andere |
Häufige Fragen zu 910990
910990 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9109 („Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
910990 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
Die Einreihung 910990 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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