Position 9110Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9110 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9110 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9110
9110 bezeichnet „Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9110 umfasst 4 Untercodes, darunter „nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen)“, „unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke“ und „Uhrrohwerke“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 5 %.
Die Einreihung 9110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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