Position 9111Gehäuse für Uhren der Position|9101|oder 9102, Teile davon

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9111
Gehäuse für Uhren der Position|9101|oder 9102, Teile davon

Die Zolltarifnummer 9111 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9111 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
911110Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
911120Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert
911180andere Gehäuse
911190Teile

Häufige Fragen zu 9111

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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