Position 9113Uhrarmbänder und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9113 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 91 („Uhrmacherwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9113 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 6 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9113
9113 bezeichnet „Uhrarmbänder und Teile davon“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9113 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“, „aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 6 %.
Die Einreihung 9113 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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