Position 9202Andere Saiteninstrumente (z.|B. Gitarren, Geigen und Harfen)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9202 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 92 („Musikinstrumente; Teile und Zubehör für Diese Instrumente“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9202 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9202
9202 bezeichnet „Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9202 umfasst 2 Untercodes, darunter „Streichinstrumente“ und „andere“.
Die Einreihung 9202 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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