Unterposition 920290andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 920290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9202 („Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 920290 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 920290
920290 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9202 („Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
920290 umfasst 2 Untercodes, darunter „Gitarren“ und „andere“.
Die Einreihung 920290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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