Zolltarifnummer 9405299010handgearbeitet
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 9405299010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9405299010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 9405299010
9405299010 bezeichnet „handgearbeitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090104. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 9405299010 Nachweise wie Echtheitszeugnis HANDI erforderlich sein.
Für 9405299010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
9405299010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 94052990 („aus anderen Stoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 9405299010 erfasst speziell „handgearbeitet“.
Die Einreihung 9405299010 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.