Position 9405Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9405 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 94 („Möbel; Medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und Ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, Beleuchtete Namensschilder und Dergleichen; Vorgefertigte Gebäude“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9405 insgesamt 15 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,7 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 940511 | ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt |
| 940519 | andere |
| 940521 | ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt |
| 940529 | andere |
| 940531 | ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt |
| 940539 | andere |
| 940541 | fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt |
| 940542 | andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt |
| 940549 | andere |
| 940550 | nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper |
| 940561 | ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt |
| 940569 | andere |
| 940591 | aus Glas |
| 940592 | aus Kunststoffen |
| 940599 | aus anderen Stoffen |
Häufige Fragen zu 9405
9405 bezeichnet „Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9405 umfasst 15 Untercodes, darunter „ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt“, „andere“ und „ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,7 %.
Die Einreihung 9405 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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