Unterposition 940569andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 940569 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 940569 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 4,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 940569
940569 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
940569 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Kunststoffen“ und „aus anderen Stoffen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 4,7 %.
Die Einreihung 940569 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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