KN-Code 94059110Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)
Gültig seit 01.01.2011
Die Zolltarifnummer 94059110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,2% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 94059110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 94059110
94059110 bezeichnet „Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)“, eine Einreihung innerhalb der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0861/10 und Regulation 0978/12.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 94059110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
94059110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 940591 („aus Glas“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 94059110 erfasst speziell „Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)“.
Die Einreihung 94059110 ist im TARIC seit dem 01.01.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.